Kauf einer Immobilie / Bauvorhaben
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* Im Rahmen Ihrer Anfrage erfolgt zu diesem Zeitpunkt noch keine SCHUFA-Anfrage. Die Antwort auf diese Frage ist für uns in der Beratung allerdings sehr wichtig. Negative SCHUFA-Einträge erfordern einen etwas anderen Beratungsansatz.
Die SCHUFA speichert aufgrund der Meldungen von Banken und anderen Instituten, Informationen über Vertragsverhältnisse. Insofern sind Schufa-Einträge völlig normal. Als negativ werden zum Beispiel gekündigte Kredite oder Konten sowie andere Merkmale (Insolvenz, Abgabe von eidessttattlichen Versicherungen) bezeichnet, die durch anhaltende Zahlungsschwierigkeiten entstanden sind und zu einer Kündigung des Vertragsverhältisses geführt haben. Vorhandene Kredite sind keine Negativeinträge.
** Hinweis: 12 % entsprechen einem Mittelwert. Erwerbsnebenkosten fallen beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in Form von Grundwerwerbssteuer und Notarkosten an Insofern ein Makler involviert ist, zählt auch die Maklercourtage zu den Erwerbsnebenkosten.